Die Sitzung à 50 Minuten kostet 150 Fr.
- Die Zusatzversicherungen aller Krankenkassen bezahlen einen Beitrag an die Kosten, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach der Höhe des Beitrages.
- Bei Kindern mit einer IV Verfügung werden die Kosten durch die IV übernommen.
- Bei Misshandlung/Missbrauch und Gewalt
kann eine allfällige Kostenübernahme über
die Opferhilfe abgeklärt werden.
- Telefonate und das Verfassen von Berichten werden separat verrechnet.
- Zu spät abgesagte/verpasste Stunden werden in Rechnung gestellt.