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Kosten
Kosten
Mit einer Anordnung vom Hausarzt werden 30 Sitzungen von der Krankenkasse abzüglich Selbstbehalt übernommen
Bei
Kindern
mit einer
IV Verfügung
werden die Kosten durch die I
V übernommen.
Zu spät abgesagte/verpasste Stunden werden in Rechnung gestellt.