Kosten

Mit einer Anordnung vom Hausarzt werden 30 Sitzungen von der Krankenkasse abzüglich Selbstbehalt übernommen. Nach der 30. Sitzung brauchen Sie einen Psychiater, der Ihnen die Fortsetzung verschreibt.
  • Bei Kindern mit einer IV Verfügung werden die Kosten durch die IV übernommen.
  • Zu spät abgesagte/verpasste Stunden werden in Rechnung gestellt.