Mit einer Anordnung vom Hausarzt werden 30 Sitzungen von der Krankenkasse abzüglich Selbstbehalt übernommen. Nach der 30. Sitzung brauchen Sie einen Psychiater, der Ihnen die Fortsetzung verschreibt.
Bei Kindern mit einer IV Verfügung werden die Kosten durch die IV übernommen.
Zu spät abgesagte/verpasste Stunden werden in Rechnung gestellt.