Kosten

Die Sitzung à 50 Minuten kostet 150 Fr.

  • Die Zusatzversicherungen aller Krankenkassen bezahlen einen Beitrag an die Kosten, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach der Höhe des Beitrages.
  • Bei Kindern mit einer IV Verfügung werden die Kosten durch die IV übernommen.
  • Bei Misshandlung/Missbrauch und Gewalt kann eine allfällige Kostenübernahme über die Opferhilfe abgeklärt werden.
  • Telefonate und das Verfassen von Berichten werden separat verrechnet.
  • Zu spät abgesagte/verpasste Stunden werden in Rechnung gestellt.